Das Ultraleicht-Fliegen hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert, da die Flugzeuge immer ausgereifter und leistungsfähiger geworden sind. Auf dieser Seite erfährt man alles über die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer. Für weitere Fragen besuchst Du uns am Besten am Wochenende auf unserem Flugplatz in Dingolfing.
Das ist unser Ultraleichtflugzeug Ikarus C42, auf diesem findet die Schulung statt.
Bevor eine Ausbildung zum Piloten eines dreiachsgesteuerten Luftsportgerätes (ULs) begonnen werden kann müssen bei allen Bewerbern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Mindestalter 16 Jahre, bei Minderjährigen mit Einverständniserklärung der Eltern
2. Ausreichendes Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
3. Farbkopie des Personalausweises oder Reisepasses
4 Ausbildungsmitgliedschaft im LSV-Dingolfing e.V.
Danach kann die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer beginnen. Diese besteht aus einer theoretischen und eine praktischen Ausbildung, beide können parallel durchgeführt werden. Es empfiehlt sich jedoch, mit einer soliden theoretischen Basis in die praktische Ausbildung zu gehen.
Die theoretische Ausbildung gemäß § 42 (2), (3) LUFTPERSV umfasst folgende Fächer während 60 Schulstunden:
• Luftrecht
• Navigation
• Meteorologie
• Verhalten in besonderen Fällen
• Menschliches Leistungsvermögen
• Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
• Aerodynamik
• Pyrotechnik (pyrotechnische Einweisung)
• Empfehlung: Flugfunkzeugnis (BZF II, Deutsch oder BZF I, Englisch)
Am Ende der Theorieausbildung wird eine theoretische Prüfung abgelegt.
Die praktische Ausbildung gemäß § 42 (2), (4) LUFTPERSV gliedert sich in folgende Abschnitte:
• mind. 30 Flugstunden mit aerodyn. gest. Ultraleichtflugzeugen, davon mindestens 5 im Alleinflug
• Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
• Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils mind. 200 km mit Zwischenlandung
• mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
• Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen
Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung erhälst Du deine entsprechende Erlaubnis vom DAeC.
Umschulung zum Luftsportgeräteführer
Für die Inhaber anderer Lizenzen gibt es nach dem Erfüllen der oben genannten Voraussetzungen wesentliche Erleichterungen.
Inhaber einer gültigen Segelfluglizenz (SPL bzw. LAPL(S)) benötigen nur noch eine
• Praktische Ausbildung von mindestens 10 Flugstunden
• Theorieprüfung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen
Inhaber eins gültigen PPL(A) bzw. LAPL(A) (Motorflug) oder SPL bzw. LAPL(S mit CR TMG) benötigen nur noch eine
• Praktische Einweisung von mindestens 1,5 Flugstunden
• Pyrotechnische Einweisung
Die praktischen Prüfungen werden in beiden Fällen vom Ausbildungsleiter unseres Vereins abgenommen.
Ausbildungsleiter: guenther.brandl (at) t-online.de
oder ausbildung (at) lsv-dingolfing.de